Dr. Monika Rupp-Adelmann, MSc
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie
Additivfach Geriatrie
Ärztin für Psychotherapeutische Medizin

Wahl- und Privatärztin

Annagasse 18
A-2120 Wolkersdorf
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Wagramerstraße 25/1/6/10
A-1220 Wien
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Ordinationszeiten:
täglich, nach Vereinbarung

Kontakt:
Tel.: 0664 / 24 54 118
e-Mail: dr.rupp@neuromedizin.at

FAQ

Neurologie

Was versteht man unter Neurologie?

Die Neurologie beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des zentralen, peripheren Nervensystems sowie der Muskulatur im Bereich des Rückenmarks und des Gehirns.

Was macht ein Neurologe genau?

Neurologen behandeln Erkrankungen des Nervensystems wie z.B. Parkinson, multiple Sklerose, Epilepsie, Schlaganfälle, Gehirntumore, Demenzen aber auch unspezifische Symptome, wie Schwindel, Kopfschmerz, oder Erkrankungen peripherer Nerven aber auch Patienten mit Depressionen oder Ängsten wenden sich an mich.

Wie verläuft eine neurologische Untersuchung?

Bei der Diagnostik ist eine umfassende Befragung (Anamnese) und die körperliche Untersuchung, insbesondere die aktuellen Beschwerden, unbedingt notwendig. Durch eine sorgfältige neurologische Untersuchung wie z.B. der Hirnnerven, der Motorik, der Sensibilität oder der Koordination ist es bereits oft möglich, auftretende Störungen zu analysieren. Durch zusätzliche Untersuchungen, z.B. EEG, EMG, ENG, Ultraschall, Evozierte Potentiale oder psychologische Tests können weitere Aufschlüsse zur Krankheit oder zu Symptomen gestellt werden.

Kann man Demenzen wie Alzheimer denn behandeln?

Ja, es stehen Präparate zur Verfügung, die zwar die Erkrankung nicht heilen, den Verlauf aber bremsen können. Handelt es sich gar nicht um eine Demenz ,sondern um z.b., eine Depression, die sich in Vergesslichkeit oder Verwirrtheit äußert, oder eine internistische Erkrankung oder gar eine Medikamentennebenwirkung, so ist eine Heilung natürlich möglich.

Wahlarzt

Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt wird ein niedergelassener Arzt bezeichnet, der in keinem Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger steht. Die Akzeptanz von Wahlärzten ist stetig im Steigen begriffen, alleine in Wien gibt es ca 5000. Innerhalb der letzten Jahre hat sich das Angebot an Wahlärzten zunehmend vergrößert, nicht zuletzt weil Menschen mit neurologischen Problemen besondere Zuwendung brauchen und der Wahlarzt sich für die Probleme seiner Patienten ausreichend Zeit nehmen kann.

Wie verrechnet ein Wahlarzt?

Der Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten; die Bezahlung erfolgt im Falle meiner Ordination entweder bar oder mittels Erlagschein oder Bankomat.

Was unternimmt der Patient nach der Bezahlung?

Nachfolgend reicht der Patient die Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger ein, ein Anteil der Kosten wird rückerstattet.

Wieviel wird rückerstattet?

Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung unterschiedlich. Generell wird bei den kleinen Kassen von 60-80% ausgegangen, teilweise kann der Prozentanteil, insbesondere bei der GKK, jedoch auch darunter liegen.

Was können Kranken-Zusatzversicherungen?

Verschiedene Versicherungen bieten eine Versicherung für die Übernahme sämtlicher Wahlarztkosten an. Mit dieser Versicherung können Sie faktisch wie auf Krankenschein einen Wahlarzt aufsuchen und alle Vorteile in Anspruch nehmen ohne mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden.

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