FAQ
Neurologie
Die Neurologie beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des zentralen, peripheren Nervensystems sowie der Muskulatur im Bereich des Rückenmarks und des Gehirns.
Neurologen behandeln Erkrankungen des Nervensystems wie z.B. Parkinson, multiple Sklerose, Epilepsie, Schlaganfälle, Gehirntumore, Demenzen aber auch unspezifische Symptome, wie Schwindel, Kopfschmerz, oder Erkrankungen peripherer Nerven aber auch Patienten mit Depressionen oder Ängsten wenden sich an mich.
Bei der Diagnostik ist eine umfassende Befragung (Anamnese) und die körperliche Untersuchung, insbesondere die aktuellen Beschwerden, unbedingt notwendig. Durch eine sorgfältige neurologische Untersuchung wie z.B. der Hirnnerven, der Motorik, der Sensibilität oder der Koordination ist es bereits oft möglich, auftretende Störungen zu analysieren. Durch zusätzliche Untersuchungen, z.B. EEG, EMG, ENG, Ultraschall, Evozierte Potentiale oder psychologische Tests können weitere Aufschlüsse zur Krankheit oder zu Symptomen gestellt werden.
Ja, es stehen Präparate zur Verfügung, die zwar die Erkrankung nicht heilen, den Verlauf aber bremsen können. Handelt es sich gar nicht um eine Demenz ,sondern um z.b., eine Depression, die sich in Vergesslichkeit oder Verwirrtheit äußert, oder eine internistische Erkrankung oder gar eine Medikamentennebenwirkung, so ist eine Heilung natürlich möglich.
Wahlarzt
Als Wahlarzt wird ein niedergelassener Arzt bezeichnet, der in keinem Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger steht. Die Akzeptanz von Wahlärzten ist stetig im Steigen begriffen, alleine in Wien gibt es ca 5000. Innerhalb der letzten Jahre hat sich das Angebot an Wahlärzten zunehmend vergrößert, nicht zuletzt weil Menschen mit neurologischen Problemen besondere Zuwendung brauchen und der Wahlarzt sich für die Probleme seiner Patienten ausreichend Zeit nehmen kann.
Der Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten; die Bezahlung erfolgt im Falle meiner Ordination entweder bar oder mittels Erlagschein oder Bankomat.
Nachfolgend reicht der Patient die Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger ein, ein Anteil der Kosten wird rückerstattet.
Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung unterschiedlich. Generell wird bei den kleinen Kassen von 60-80% ausgegangen, teilweise kann der Prozentanteil, insbesondere bei der GKK, jedoch auch darunter liegen.
Verschiedene Versicherungen bieten eine Versicherung für die Übernahme sämtlicher Wahlarztkosten an. Mit dieser Versicherung können Sie faktisch wie auf Krankenschein einen Wahlarzt aufsuchen und alle Vorteile in Anspruch nehmen ohne mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden.